Wie geht eine Gefährdungs­beurteilung von Arbeitsmitteln?

Arbeitgeber haben die Aufgabe, die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen. Dazu gehört auch, dass die Werkzeuge, mit denen die Belegschaft arbeitet, keine Gefahr darstellen. Um dies beurteilen zu können, führt man eine Gefährdungs­beurteilung der Arbeitsmittel durch – das fordert auch der Gesetzgeber.

Was ist eine Gefährdungs­beurteilung?

Das Thema Arbeits­sicherheit umfasst nicht nur die generelle Beschaffenheit des Arbeitsplatzes, auch der Zustand von Arbeitsmitteln spielt hier eine sehr wichtige Rolle. Damit Gegenstände und Maschinen, auf die Mitarbeiter bei ihrer täglichen Arbeit angewiesen sind, die Gesundheit nicht gefährden, müssen die Werkzeuge begutachtet werden. Dies fordern auch verschiedene Gesetze.

Die Gefährdungs­beurteilung stellt die Grundlage für viele weitere Maßnahmen des Arbeitsschutzes dar. Wenn Sie wissen, welche Gefahren von den Arbeitsmitteln ausgehen, können Sie auch entsprechende Vorschriften und Verhaltensregeln einführen.

Ziel & Vorteile der Beurteilung

Die Gefährdungs­beurteilung von Arbeitsmitteln hat das primäre Ziel, den Schutz von Arbeitnehmern zu garantieren. Daraus ergeben sich allerdings verschiedene Vorteile, sowohl für die Belegschaft als auch für den Erfolg des Unternehmens.

  • Sicherheit schaffen: Indem die Gefahren, die von Arbeitsmitteln ausgehen, umfassend ausgewertet wurden, können Maßnahmen ergriffen werden, die den Schutz der Mitarbeiter garantieren.
  • Schutz optimieren: Arbeitgeber sollten stetig danach streben, den Arbeitsplatz so sicher wie möglich zu gestalten. Deshalb bietet die Gefährdungs­beurteilung auch die Grundlage zur weiteren Verbesserung der Arbeits­sicherheit.
  • Ausfall minimieren: Indem man für eine sichere Arbeitsumgebung sorgt, geschehen weniger Unfälle. Das verringert automatisch die Fehlzeiten der Mitarbeiter und sorgt somit für mehr Produktivität.
  • Störungen verhindern: Bei der Gefährdungs­beurteilungen treten auch Schwachstellen von technischen Geräten zutage. Diese können Sie dann gezielt adressieren und so dafür sorgen, dass weniger Störungen im Arbeitsablauf auftreten.
  • Motivation steigern: Durch umfangreiche Investitionen in die Arbeits­sicherheit fühlen sich Mitarbeiter wertgeschätzt. Das erhöht die Arbeitsmoral.

Rechtliche Grundlage

Die Gefährdungs­beurteilung spielt in verschiedenen Gesetzen eine Rolle:

  • Arbeits­schutzgesetz (ArbSchG)
  • Betriebs­sicherheits­verordnung (BetrSichV)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Arbeitsstätten­verordnung (ArbStättV)
  • Arbeitsstätten­regel (ASR)
  • Mutterschutz­gesetz (MuSchG)
  • Jugendarbeits­schutzgesetz (JArbschG)

Die Fülle an Gesetzestexten garantiert, dass wirklich jede arbeitende Person durch Gefährdungs­beurteilungen geschützt wird. So sind beispielsweise auch Studierende oder Mitarbeiter von nicht gewerblich tätigen Unternehmungen mit eingeschlossen.

Arbeitsmittel­bezogene Gefährdungs­beurteilung durchführen

Eine Gefährdungs­beurteilung müssen Sie immer dann durchführen, wenn sich Arbeitsmittel in Ihrem Unternehmen ändern – etwa nach Neuanschaffungen oder beim Verlegen von Werkzeugen in einen anderen Arbeitsbereich. Die Beurteilung muss stattfinden, bevor das Arbeitsmittel in Betrieb genommen wird. Auch nach Arbeitsunfällen muss der Arbeitsbereich neu beurteilt werden. Um eine Gefährdungs­beurteilung durchzuführen, geht man in der Regel in sieben Schritten vor:

  1. Vorbereiten: In einem ersten Schritt definieren und gliedern Sie Bereiche. Vom Großen zum Kleinen legen Sie Arbeitsbereiche, Arbeitsplätze und Tätigkeiten fest. Zu den Vorbereitungen gehört auch, entsprechende Informationen wie etwa Verordnungen, technische Regeln oder andere hilfreiche Dokumente zusammenzutragen.
  2. Ermitteln: Anschließend ermitteln Sie mögliche Gefährdungs­quellen. Dabei ist besonders auf die Beschaffenheit der Arbeitsmittel zu achten, beispielsweise, ob das Gerät durch Elektrik oder Mechanik eine Gefahr darstellen kann. Auch die Brandgefahr oder Gefährdungen durch bestimmte Stoffe müssen beachtet werden. Denken Sie auch an die Mitarbeiter selbst: Schwangere und Jugendliche haben beispielsweise andere Anforderungen an den Arbeitsschutz.
  3. Beurteilen: Eventuell legen die gesichteten Informationen bereits bestimmte Maßstäbe vor; ansonsten müssen Sie selbst Richtwerte definieren. So legen Sie umfassende Schutzziele fest und können dann den Unterschied zwischen Ist- und Soll-Zustand ermitteln. Sie prüfen bei wiederholten Gefährdungs­beurteilungen auch, zu welchem Grad die bereits bestehenden Maßnahmen greifen.
  4. Festlegen: Nun legen Sie Maßnahmen fest, mit denen die Schutzziele erreicht werden können. Dabei sollte man soweit möglich offiziellen Angaben folgen, da man bei diesen von einer guten Wirksamkeit ausgehen kann. Alle Maßnahmen, die Sie selbst definieren, müssen dem aktuellen Stand von wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen.
  5. Umsetzen: Nachdem Sie alles geplant haben, werden die Maßnahmen in die Tat umgesetzt. Dafür bedarf es unter Umständen einer Übergangsphase. Legen Sie Termine fest, zu denen die Maßnahmen in die Arbeitsabläufe integriert sein müssen. Indem Sie zusätzlich Verantwortliche bestimmen, gehen Sie sicher, dass die Pläne auch umgesetzt werden.
  6. Überprüfen: Um die Sicherheit der Mitarbeiter auch langfristig garantieren zu können, sollten Sie die Umsetzung der Maßnahmen immer wieder überprüfen. So sehen Sie auch, ob die Planung den gewünschten Erfolg gebracht hat. Ist das nicht der Fall, müssen Sie nachjustieren.
  7. Fortschreiben: Eine Gefährdungs­beurteilung von Arbeitsmitteln ist niemals abgeschlossen. Um die Arbeits­sicherheit zu optimieren, sollten Sie den kompletten Prozess im regelmäßigen Turnus wiederholen.

Der Gesetzgeber fordert von Unternehmen eine Dokumentation der Gefährdungs­beurteilung. Notieren Sie deshalb alle Ergebnisse der Beurteilung und die festgelegten Maßnahmen.

Gefährdungs­beurteilung für Arbeitsmittel: Muster

Für einen schnellen Prozess lohnen sich für die Gefährdungs­beurteilung der Arbeitsmittel auch Muster. Eine solche Vorlage sorgt dafür, dass Sie keinen wichtigen Punkt vergessen, und kann zudem Grundlage einer Dokumentation sein. Die Ergebnisse und geplanten Maßnahmen können direkt übernommen werden. Wenn Sie sich ein eigenes Muster erstellen, passen Sie die Vorlage genau an Ihren Betrieb und Ihre Arbeitsmittel an. So verfassen Sie für die Gefährdungs­beurteilung Ihrer Arbeitsmittel die perfekte Checkliste.

Mithilfe von QualityCircle Equipment – das Modul für softwaregestützte Betriebsmittel­verwaltung – hinterlegen Sie eigene Muster für die Gefährdungs­beurteilung. Dank einfacher Funktionen können Sie arbeitsmittel­bezogene Gefährdungs­beurteilungen schnell, aber sorgfältig durchführen.

FAQ

Wer muss eine Gefährdungs­beurteilung durchführen?

In erster Linie ist der Arbeitgeber für die Gefährdungs­beurteilung zuständig. Allerdings muss die Beurteilung durch fachkundige Personen durchgeführt werden. Deshalb werden oftmals auch Mitarbeiter in die Beurteilung mit einbezogen. Auch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeits­sicherheit helfen bei der Gefährdungs­beurteilung.

Sind Gefahr und Gefährdung das gleiche?

Der Arbeitsschutz sieht einen Unterschied zwischen den beiden Begriffen. Eine Gefahr führt, wenn man sie nicht abwendet, direkt zu einem Schaden an Betrieb oder Mitarbeitern. Die Gefährdung stellt hingegen nur die Möglichkeit einer Gefahr dar.

Gibt es Software für Gefährdungs­beurteilungen?

Sie benötigen keine dedizierte Software für die Gefährdungs­beurteilung von Arbeitsmitteln. Ein Tool kann Ihnen die Arbeit aber erleichtern. QualityCircle Equipment, das Modul für die Betriebsmittel­verwaltung, ist beispielsweise gut für die Gefährdungs­beurteilung geeignet. Die Software vereinfacht Planung, Zusammenarbeit und Dokumentation. Genau wie Wartungspläne können Sie auch regelmäßige Beurteilungen per Software terminieren.

Fazit

Eine Gefährdungs­beurteilung von Arbeitsmitteln ist mehr als eine Pflichtaufgabe. Ihr Unternehmen profitiert von der genauen Analyse aller Geräte, denn so entgeht Ihnen kein Problem mehr.