Es gehört zu den Pflichten eines Arbeitgebers, ein sicheres Arbeitsumfeld für die Mitarbeiter zu schaffen. Damit entspricht man nicht nur dem Arbeitsschutzgesetz, sondern unterstützt auch die Motivation unter den Arbeitnehmern.
Oberstes Ziel des Arbeitsschutzes ist die Vermeidung von Arbeitsunfällen. Es geht weiter gefasst aber darum, gesundheitliche Probleme, die sich direkt durch die Arbeit ergeben, zu minimieren. Neben dem Verhindern von Unfällen umfasst Arbeitssicherheit auch weitere Maßnahmen, die langfristig die Gesundheit der Mitarbeiter sichern sollen – und zwar die körperliche wie geistige Gesundheit.
In erster Linie ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) maßgeblich, wenn es um Fragen der Arbeitssicherheit geht. Hier findet sich folgende Definition: „Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne dieses Gesetzes sind Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.“ (§2 Abs. 1 ArbSchG). Des Weiteren macht das Gesetz klar, dass es die Aufgabe des Arbeitsgebers ist, den Arbeitsschutz zu gewähren und auch zu verbessern. Die Kosten hierfür dürfen nicht auf die Arbeitnehmer abgewälzt werden.
Neben dem Arbeitsschutzgesetz gibt es aber noch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Während das ArbSchG vor allem festlegt, dass der Arbeitgeber sich um den Arbeitsschutz kümmern muss, geht das ASiG auf das „Wie“ ein. Besonders das Bestellen von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit wird in dem Gesetz gefordert. Auch die Zusammenarbeit mit den Behörden zur Kontrolle der Arbeitsschutzmaßnahmen wird durch das Arbeitssicherheitsgesetz geregelt.
Diese beiden Gesetze legen nur sehr grundlegend die Arbeitsschutzregeln fest. Genauere Anweisungen findet man in anderen Gesetzen und Verordnungen: In Arbeitsstättenverordnung, Mutterschutzgesetz oder Betriebssicherheitsverordnung finden sich beispielsweise konkretere Anordnungen. Zudem gibt es für viele Arbeitsbereiche noch speziellere Gesetze.
Im Alltag werden die beiden Begriffe Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit synonym verwendet – und zwar aus gutem Grund: Mit beiden Wörtern werden Maßnahmen zum Schutz des Arbeitnehmers vor betrieblichen Gefahren beschrieben. Unterschiede ergeben sich nur aus einem gesetzlichen Kontext. Während der Arbeitsschutz im ArbSchG festgelegt ist, befasst sich das ASiG mit der Arbeitssicherheit.
Aus den beiden Gesetzestexten lässt sich auch folgender Unterschied herauslesen:
Das Thema Arbeitssicherheit ist äußerst umfassend und zudem sehr vom entsprechenden Arbeitsplatz abhängig. Für Arbeitssicherheit im Büro sind ganz andere Maßnahmen als für die Arbeit an einer Werkbank ausschlaggebend. Dennoch kann man ein paar Tipps zusammenfassen, die für alle Betriebe gelten:
Es ist die Aufgabe des Arbeitgebers, seine Mitarbeiter regelmäßig in puncto Arbeitssicherheit zu unterweisen – das fordert auch das Arbeitsschutzgesetz in §12. Auch zu Beginn der Beschäftigung müssen neue Mitarbeiter zunächst eingewiesen werden. Das heißt aber nicht, dass die Geschäftsführung die Unterweisung selbst übernehmen muss oder sollte. Auch externe Spezialisten können mit der Aufgabe betraut werden. Wichtig ist aber: Die Verantwortung bleibt dennoch beim Unternehmer selbst.
Damit Arbeitsschutzunterweisungen im alltäglichen Betrieb nicht untergehen, lohnt sich ein geordnetes Schulungskonzept. Seminarsoftware wie von QualityCircle hilft Ihnen dabei, regelmäßige und unregelmäßige Unterweisungen zu organisieren. Da eine Unterweisung in der Regel dokumentiert werden muss, kann auch dabei eine softwaregestützte Verwaltung helfen.
Sicherheitsbeauftragte unterstützen Unternehmen bei der Konzipierung und Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen. Die Person wird aus der Belegschaft schriftlich bestellt und übernimmt die Aufgaben ehrenamtlich. Hat ein Unternehmen mehr als 20 Mitarbeiter, muss das Unternehmen einen Sicherheitsbeauftragen bestimmen.
Nicht zu verwechseln ist ein Sicherheitsbeauftragter mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Ein solcher Spezialist für Arbeitsschutz in einem bestimmten Feld wird oftmals extern angefordert und agiert ebenfalls beratend. Im Rahmen ihrer Beratung ist die Fachkraft haftbar. Ein Sicherheitsbeauftragter hingegen übernimmt keine zusätzliche Haftung.
Jeder Betrieb muss den Arbeitsschutz berücksichtigen – wenn auch in ganz unterschiedlichen Facetten. Während bei der Bildschirmarbeit vor allem Ergonomie wichtig ist, gibt es im produzierenden Gewerbe viele Berufe, die bereits aufgrund der Tätigkeit ein erhöhtes Unfallrisiko haben. In solchen Fällen müssen auch besondere Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden.
Technische Geräte sind integraler Bestandteil von Arbeitsschutzmaßnahmen – vor allem in Bezug auf Wartung und Pflege. Nur ein Gerät, das vollkommen intakt ist, ist auch sicher. Deshalb gehört eine regelmäßige Überprüfung aller Geräte zur Arbeitssicherheit dazu. Um die Wartung zu organisieren und keine Fristen zu verpassen, sollte man EDV-Unterstützung einsetzen. Mit der Betriebsmittelverwaltung von QualityCircle (das Modul QualityCircle Equipment) hat man alle Geräte ordentlich auf einen Blick und vergisst dank Erinnerungsfunktion keinen Prüfturnus mehr.
Arbeitssicherheit ist nicht nur aufgrund von gesetzlichen Auflagen ein wichtiges Thema für Unternehmer. Indem man sich um die Gesundheit seiner Mitarbeiter kümmert, sorgt man auch für weniger Ausfälle und verbessert so die Produktivität eines Teams. Hinzu kommt eine Steigerung der Arbeitsmoral, denn Arbeitnehmer bewerten die Bemühungen um ihre Gesundheit positiv.
Machen sich Unternehmer für den Arbeitsschutz stark, erreichen sie gleich mehrere positive Faktoren: