Arbeits­sicherheit – Schutz im Beruf

Es gehört zu den Pflichten eines Arbeitgebers, ein sicheres Arbeitsumfeld für die Mitarbeiter zu schaffen. Damit entspricht man nicht nur dem Arbeits­schutz­gesetz, sondern unterstützt auch die Motivation unter den Arbeitnehmern.

Was ist Arbeits­sicherheit?

Oberstes Ziel des Arbeitsschutzes ist die Vermeidung von Arbeitsunfällen. Es geht weiter gefasst aber darum, gesundheitliche Probleme, die sich direkt durch die Arbeit ergeben, zu minimieren. Neben dem Verhindern von Unfällen umfasst Arbeits­sicherheit auch weitere Maßnahmen, die langfristig die Gesundheit der Mitarbeiter sichern sollen – und zwar die körperliche wie geistige Gesundheit.

Arbeitsschutz: Definition des Gesetzgebers

In erster Linie ist das Arbeits­schutz­gesetz (ArbSchG) maßgeblich, wenn es um Fragen der Arbeits­sicherheit geht. Hier findet sich folgende Definition: „Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne dieses Gesetzes sind Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheits­gefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.“ (§2 Abs. 1 ArbSchG). Des Weiteren macht das Gesetz klar, dass es die Aufgabe des Arbeitsgebers ist, den Arbeitsschutz zu gewähren und auch zu verbessern. Die Kosten hierfür dürfen nicht auf die Arbeitnehmer abgewälzt werden.

Neben dem Arbeits­schutz­gesetz gibt es aber noch das Arbeits­sicherheitsgesetz (ASiG). Während das ArbSchG vor allem festlegt, dass der Arbeitgeber sich um den Arbeitsschutz kümmern muss, geht das ASiG auf das „Wie“ ein. Besonders das Bestellen von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeits­sicherheit wird in dem Gesetz gefordert. Auch die Zusammenarbeit mit den Behörden zur Kontrolle der Arbeitsschutzmaßnahmen wird durch das Arbeits­sicherheitsgesetz geregelt.

Diese beiden Gesetze legen nur sehr grundlegend die Arbeitsschutz­regeln fest. Genauere Anweisungen findet man in anderen Gesetzen und Verordnungen: In Arbeits­stätten­verordnung, Mutterschutz­gesetz oder Betriebs­sicherheits­verordnung finden sich beispielsweise konkretere Anordnungen. Zudem gibt es für viele Arbeitsbereiche noch speziellere Gesetze.

Arbeitsschutz und Arbeits­sicherheit: Gibt es Unterschiede?

Im Alltag werden die beiden Begriffe Arbeitsschutz und Arbeits­sicherheit synonym verwendet – und zwar aus gutem Grund: Mit beiden Wörtern werden Maßnahmen zum Schutz des Arbeitnehmers vor betrieblichen Gefahren beschrieben. Unterschiede ergeben sich nur aus einem gesetzlichen Kontext. Während der Arbeitsschutz im ArbSchG festgelegt ist, befasst sich das ASiG mit der Arbeits­sicherheit.

Aus den beiden Gesetzestexten lässt sich auch folgender Unterschied herauslesen:

  • Arbeitsschutz beschreibt den Weg,
  • Arbeits­sicherheit das Ziel

Tipps für die Arbeits­sicherheit

Das Thema Arbeits­sicherheit ist äußerst umfassend und zudem sehr vom entsprechenden Arbeitsplatz abhängig. Für Arbeits­sicherheit im Büro sind ganz andere Maßnahmen als für die Arbeit an einer Werkbank ausschlaggebend. Dennoch kann man ein paar Tipps zusammenfassen, die für alle Betriebe gelten:

  • Arbeitsschutz­management einrichten: Um die Arbeits­sicherheit zu gewährleisten, muss man die Schutzmaßnahmen auch organisieren. Erfolgreiches Arbeits­schutzmanagement (AMS) bezieht alle Akteure (intern wie extern) ein und sorgt dafür, dass alle Maßnahmen ineinander greifen.
  • Belastung reduzieren: Egal ob geistig oder körperlich – Arbeits­sicherheit verringert unnötige Belastung. Hierbei spielen zum Beispiel auch eine gute Arbeitsatmosphäre mit einem angenehmem Klima und geringer Geräuschkulisse eine Rolle.
  • Ergonomie verbessern: Damit die Gesundheit der Mitarbeiter auch nachhaltig erhalten bleibt, muss man für bessere Ergonomie am Arbeitsplatz sorgen. Das bezieht sich bei Bildschirm­arbeitsplätzen vor allem auf Form und Höhe von Stühlen und Tischen, kann in der Industrie aber auch auf Werkzeuge und Arbeitsplätze angewendet werden.
  • Ausstattung bereitstellen: Manche Berufe erfordern bestimmte Schutzkleidung. Helme und besonderes Schuhwerk sind in vielen Bereichen wichtige Grundausstattung.
  • Brandschutz optimieren: Besonders bei der Gestaltung der Betriebsstätte spielt der Brandschutz eine große Rolle. Fluchtwege müssen in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen und grundsätzlich frei bleiben.
  • Mitarbeiter schulen: Arbeitnehmer sollten darüber informiert werden, auf was sie selbst achten können, um im Job gesund zu bleiben. Regelmäßige Schulungen sorgen zudem dafür, dass Mitarbeiter Fragen stellen können.

Unterweisung für den Arbeitsschutz

Es ist die Aufgabe des Arbeitgebers, seine Mitarbeiter regelmäßig in puncto Arbeits­sicherheit zu unterweisen – das fordert auch das Arbeits­schutz­gesetz in §12. Auch zu Beginn der Beschäftigung müssen neue Mitarbeiter zunächst eingewiesen werden. Das heißt aber nicht, dass die Geschäftsführung die Unterweisung selbst übernehmen muss oder sollte. Auch externe Spezialisten können mit der Aufgabe betraut werden. Wichtig ist aber: Die Verantwortung bleibt dennoch beim Unternehmer selbst.

Damit Arbeits­schutz­unterweisungen im alltäglichen Betrieb nicht untergehen, lohnt sich ein geordnetes Schulungskonzept. Seminarsoftware wie von QualityCircle hilft Ihnen dabei, regelmäßige und unregelmäßige Unterweisungen zu organisieren. Da eine Unterweisung in der Regel dokumentiert werden muss, kann auch dabei eine softwaregestützte Verwaltung helfen.

FAQ

Was machen Arbeits­sicherheits­beauftragte?

Sicherheits­beauftragte unterstützen Unternehmen bei der Konzipierung und Durchführung von Arbeits­schutzmaßnahmen. Die Person wird aus der Belegschaft schriftlich bestellt und übernimmt die Aufgaben ehrenamtlich. Hat ein Unternehmen mehr als 20 Mitarbeiter, muss das Unternehmen einen Sicherheitsbeauftragen bestimmen.

Nicht zu verwechseln ist ein Sicherheits­beauftragter mit einer Fachkraft für Arbeits­sicherheit. Ein solcher Spezialist für Arbeitsschutz in einem bestimmten Feld wird oftmals extern angefordert und agiert ebenfalls beratend. Im Rahmen ihrer Beratung ist die Fachkraft haftbar. Ein Sicherheits­beauftragter hingegen übernimmt keine zusätzliche Haftung.

Bei welchen Berufen spielt Arbeits­sicherheit eine Rolle?

Jeder Betrieb muss den Arbeitsschutz berücksichtigen – wenn auch in ganz unterschied­lichen Facetten. Während bei der Bildschirmarbeit vor allem Ergonomie wichtig ist, gibt es im produzierenden Gewerbe viele Berufe, die bereits aufgrund der Tätigkeit ein erhöhtes Unfallrisiko haben. In solchen Fällen müssen auch besondere Vorsichts­maßnahmen getroffen werden.

Bezieht sich Arbeitsschutz auch auf Arbeitsmittel?

Technische Geräte sind integraler Bestandteil von Arbeits­schutz­maßnahmen – vor allem in Bezug auf Wartung und Pflege. Nur ein Gerät, das vollkommen intakt ist, ist auch sicher. Deshalb gehört eine regelmäßige Überprüfung aller Geräte zur Arbeits­sicherheit dazu. Um die Wartung zu organisieren und keine Fristen zu verpassen, sollte man EDV-Unterstützung einsetzen. Mit der Betriebsmittel­verwaltung von QualityCircle (das Modul QualityCircle Equipment) hat man alle Geräte ordentlich auf einen Blick und vergisst dank Erinnerungs­funktion keinen Prüfturnus mehr.

Fazit

Arbeits­sicherheit ist nicht nur aufgrund von gesetzlichen Auflagen ein wichtiges Thema für Unternehmer. Indem man sich um die Gesundheit seiner Mitarbeiter kümmert, sorgt man auch für weniger Ausfälle und verbessert so die Produktivität eines Teams. Hinzu kommt eine Steigerung der Arbeitsmoral, denn Arbeitnehmer bewerten die Bemühungen um ihre Gesundheit positiv.

Machen sich Unternehmer für den Arbeitsschutz stark, erreichen sie gleich mehrere positive Faktoren:

  • Gesetzlichen Anforderungen genügen
  • Gesundheit der Mitarbeiter verbessern
  • Krankheitsausfälle verringern
  • Motivation im Betrieb stärken
  • Anreize für das Recruiting schaffen