Arbeitsmittel richtig verwalten – so geht’s!

Jeder hat täglich mit Arbeits­mitteln zu tun: Wir schreiben mit ihnen, benötigen sie zur Produktion und vereinfachen uns den Arbeitsalltag damit. Für ein Unternehmen sind Arbeits­mittel erfolgsentscheidend und müssen deshalb strukturiert verwaltet werden. Doch was genau zählt man eigentlich zu Arbeits­mitteln?

Was sind Arbeits­mittel?

In der Regel stellen Arbeitgeber den Arbeitnehmern Arbeits­mittel zur Verfügung, damit die Mitarbeiter ihre Arbeit vollrichten können. Die Arbeits­mittel bleiben dabei im Besitz des Arbeitgebers bzw. des Unternehmens. Die Mittel können sehr vielfältig sein und sich sowohl auf Aufgaben in der Produktion als auch im Verwaltungsbereich beziehen.

Mehrere Gesetze und Verordnungen (beispielsweise im Steuerrecht) beziehen sich auf den Begriff; eine gute Arbeits­mittel-Definition findet man beispielsweise in der Betriebs­sicherheits­verordnung (BetrSichV). Dort werden Arbeits­mittel als „Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden“, bezeichnet. Auch überwachungs­bedürftige Anlagen, die zwar selbstständig arbeiten, aber von Mitarbeitern überwacht werden müssen, zählen dazu. Geräte, die komplett autark agieren (etwa Roboter) zählt man aber gemeinhin nicht zu den Arbeits­mitteln.

Nicht nur Menschen können auf Arbeits­mittel angewiesen sein. Wenn Maschinen andere Geräte oder Gegenstände zur Verrichtung ihrer Arbeitsaufträge benötigen, zählt man auch diese zu den Arbeits­mitteln.

In der Produktion sind Beispiele für Arbeits­mittel also in erster Linie Werkzeuge, aber auch spezielle Berufskleidung kann zu dieser Gruppe gezählt werden. Bei Arbeits­mitteln im Büro hingegen kommt beispielweise der PC in Frage, aber auch die darauf installierte Software kann als Arbeits­mittel gewertet werden.

Arbeits­mittel und Arbeits­sicherheit

Eine wichtige Rolle spielen Arbeits­mittel in puncto Arbeits­sicherheit. Damit sich Arbeitnehmer in einem sicheren Umfeld bewegen können, dürfen Arbeits­mittel keine Gefahrenquelle darstellen. Für viele Arbeits­mittel (beispielsweise elektronische Geräte) müssen Sie deshalb eine Gefährdungs­beurteilung durchführen. Damit die Geräte langfristig sicher bleiben, muss man zudem wirksame Instandhaltung betreiben. Mit einem guten Wartungsplan sorgen Sie dafür, dass Arbeits­mittel immer sicher sind.

Arbeits­mittel vs. Betriebsmittel

Die beiden Begriffe Arbeits­mittel und Betriebsmittel werden gern synonym verwendet. Und abhängig von der Perspektive ist dies auch nicht falsch. Es gibt aber Blickwinkel, die eine Trennung sehen: Betriebsmittel werden direkt in der Produktion eingesetzt, sind also begrifflich mit den Produktionsmitteln verwandt. Maschinen und Werkzeuge würden demnach in diese Kategorie fallen. Folgt man der Unterscheidung, findet man Arbeits­mittel eher im Büro, wo die Geräte für administrative Aufgaben eingesetzt werden. Die Betriebs­sicherheits­verordnung kennt diese Unterscheidung allerdings nicht.

Klar getrennt sind Arbeits­mittel allerdings von Werkstoffen. Mit letzterem Begriff bezeichnet man Materialien, die durch die Produktion zu Gütern werden – also etwa Holz, das in der Tischlerei zu Möbeln weiterverarbeitet wird.

Wie lassen sich Arbeits­mittel verwalten?

Die wenigsten Branchen kommen ohne Arbeits­mittel aus. Werkzeuge, Geräte und Ausstattungsgegenstände spielen in den meisten Betrieben eine sehr wichtige Rolle. Deshalb darf auch die Verwaltung der Arbeits­mittel nicht vernachlässigt werden. Eine durchdachte Organisation stellt sicher, dass immer ausreichend Arbeits­mittel vorhanden sind, diese auch von Mitarbeitern genutzt werden können und zudem in einwandfreiem Zustand sind. Was gehört also alles zu einer guten Arbeits­mittel­verwaltung?

  • Inventar: Sie müssen zu jedem Zeitpunkt über den genauen Bestand aller Arbeits­mittel im Betrieb Bescheid wissen. Nur so können Sie korrekt für die Zukunft planen. Eine Inventarliste ist deshalb ein wichtiger Bestandteil jeder Arbeits­mittel­verwaltung.
  • Bereitstellung: Mitarbeiter müssen Arbeits­mittel einfach einsetzen können. Doch nicht alle Geräte stehen immer in ausreichender Zahl für alle Mitarbeiter zur Verfügung – große Maschinen oder Fahrzeuge etwa müssen von mehreren Personen geteilt werden. Die Arbeits­mittel­verwaltung beinhaltet deshalb auch Funktionen, mit denen Sie Zeitpläne und Reservierungen ermöglichen.
  • Freigabe: Nicht alle Mitarbeiter dürfen auch alle Maschinen in einem Betrieb bedienen. Wenn beispielsweise der benötigte Führerschein nicht vorhanden ist, darf das Fahrzeug nicht verwendet werden. Wenn Sie Arbeits­mittel richtig verwalten, legen Sie auch fest, welche Berechtigungen pro Gerät nötig sind.
  • Wartung: Damit Ihr Unternehmen langfristig erfolgreich sein kann, müssen alle Arbeits­mittel regelmäßig gewartet werden. Dies schützt Sie vor plötzlichen Ausfällen und sorgt für die nötige Sicherheit bei der Arbeit.
  • Dokumentation: Teilweise verlangt der Gesetzgeber eine Dokumentation Ihrer Arbeits­mittel – beispielsweise, wenn es um die Arbeits­sicherheit geht. Aber auch für das Unternehmen sind Berichte sinnvoll, um etwa Analysen und Statistiken anzufertigen.
  • Materialien: Zusätzlich zu den Hauptinformationen legen Sie mithilfe der Verwaltung der Arbeits­mittel weitere Materialien, etwa Handbücher, korrekt ab. Im Sinne von E-Learning im Unternehmen lassen sich auch Verknüpfungen zu Tutorials oder Video-Seminaren einfügen.

FAQ

Gibt es Software für die Arbeits­mittel­verwaltung?

Ja, mit Unterstützung der richtigen Software vereinfachen Sie den Verwaltungsaufwand und profitieren von nützlichen Features. Mit QualityCircle Equipment – dem Modul für die Betriebsmittelverwaltung – versammeln Sie alle Arbeits­mittel und die zugehörigen Informationen in einer Plattform. Ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern, Arbeits­mittel oder auch Räumlichkeiten über die Software zu buchen, und legen Sie Pläne und Routinen an.

Wer muss Arbeits­mittel verwalten?

Jedes Unternehmen sollte zu einem gewissen Grad auf Arbeits­mittel­verwaltung setzen. Wie detailliert die Verwaltung ausfällt, entscheidet über die gesetzlichen Vorgaben hinaus jedes Unternehmen selbst. Software wie QualityCircle Equipment lässt sich so individuell einstellen, dass der Funktionsumfang zu den Bedürfnissen des jeweiligen Unternehmens passt. Der Vorteil ist zudem, dass nicht eine Person allein die Verwaltung übernehmen muss. Schaffen Sie Zugänge, vergeben Sie die benötigten Rechte und lassen Sie die ganze Belegschaft mithelfen.

Sind Arbeits­mittel gesetzlich geregelt?

Viele Vorschriften aus der Arbeits­sicherheit nehmen Bezug auf Arbeits­mittel. Vor allem die Gefährdungs­beurteilung und Instandhaltung müssen korrekt sein, damit von den Geräten keine Gefahr für die Mitarbeiter ausgeht. Im Büro dürfen Arbeitgeber außerdem die Ergonomie nicht vernachlässigen: Da zu den Arbeits­mitteln auch Schreibtische und Stühle gehören, muss man unter Umständen auch hierbei Vorschriften befolgen.

Aber auch aus steuerlichen Gesichtspunkten sind Geräte, Maschinen, Werkzeuge und Ausstattung interessant. Unter Umständen sind Ihre Arbeits­mittel steuerlich absetzbar. Hinzu kommt, dass Unternehmen Arbeits­mittel in der Regel sofort oder über einen bestimmten Zeitraum hinweg abschreiben. Sprechen Sie mit einem Finanzexperten, damit Sie keine steuerlichen Vergünstigungen verpassen.

Fazit

Arbeits­mittel sind ein wichtiger Erfolgsfaktor für jedes Unternehmen. Deshalb sollten Sie Materialien sorgfältig verwalten. So garantieren Sie, dass Ihre Mitarbeiter sicher und zuverlässig Ihre Arbeit durchführen können.